5 Minuten - Kärnten Leben
Veröffentlicht am 19.10.2019, 18:21

Dieser Zuschuss ist fix in der Mindestsicherung verankert, womit abgesichert ist, dass ein Rechtsanspruch besteht, wenn die Kriterien erfüllt werden. Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses können seit 1. Oktober 2019 bis einschließlich 28. Februar 2020 bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.

Heizkostenzuschuss 180 Euro:

Heizkostenzuschuss 110 Euro:

Anträge – wo?

Für Villach: im Rathaus, Abteilung Soziales (erster Stock)

Für Klagenfurt: am Sozialamt der Stadt Klagenfurt in der Bahnhofstraße

Für Kärnten: bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde

Anträge bitte mit Einkommensnachweisen stellen. Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist von der Einkommenssituation bei Antragstellung auszugehen und es wird das gesamte Haushaltseinkommen bei der Berechnung berücksichtigt. Mitzubringen bzw. vorzulegen sind aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt hauptwohnsitzlich gemeldeten Personen, Scheidungsurteil, Niederlassung- oder Aufenthaltsbewilligung und eine Bankverbindung mit IBAN und BIC und einen Lichtbildausweis nicht vergessen.

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Veröffentlicht am 19.10.2019, 18:21
Artikel-UPDATE am 19.10.2019, 19:47
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