5 Minuten - Politik
Veröffentlicht am 22.10.2019, 14:41

Riepan und seiner Verwaltungsdirektorin wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstatsanwaltschaft vorgeworfen, dass sie die bei der Bundespräsidenten-Stichwahl im Jahr 2016 Stimmen der Briefwahlkarten alleine geöffnet und ausgezählt hätten. Zudem wurden die Wahlkarten nicht am Montag nach der Wahl, sondern am Wahlabend ausgezählt und das, ohne dass Wahlbeisitzer vor Ort waren. Der Bezirkshauptmann wurde zu einer Geldstrafe von 10.400 Euro verurteilt, seine Verwaltungsdirektorin zu einer Strafe von 8.400 Euro. Die Angeklagten legen gegen das Urteil Berufung ein, die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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Veröffentlicht am 22.10.2019, 14:41
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