5 Minuten - Leben
Veröffentlicht am 23.10.2019, 15:40

Zum Schutz des Wildes gilt ab dem 15. November für Hunde wieder die besondere Leinenpflicht! Die Naturschutzabteilung weist darauf hin, dass zum Schutz des Wildes während der Brut- und Setzzeit oder bei einer Schneelage, die eine Flucht des Wildes erschwert, diese Verordnung gilt. Demnach gilt vom 15. November bis 31. Juli 2020, dass außerhalb des geschlossenen verbauten Gebietes der Stadt Villach alle Hunde an der Leine zu führen sind. In dieser Zone sind Hunde so zu halten, dass diese am Wildbestand keinen Schaden anrichten können.

Hohe Strafen drohen

Bei Übertretung der Verordnung drohen empfindliche Strafen. Ausnahmen gibt es für Jagd-, Blinden- und Polizeihunde, Hunde der Zollwache, des Bundesheeres und Hirten- sowie Fährten- und Lawinensuchhunde, wenn sie als solche gekennzeichnet oder sonst erkennbar sind. Und auch wenn diese für die ihnen zukommenden Aufgaben verwendet werden und sich aus Anlass ihrer Verwendung vorübergehend der Einflussnahme ihrer Besitzer entzogen haben.

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Veröffentlicht am 23.10.2019, 15:40
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