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Veröffentlicht am 25.10.2019, 16:07

Im Vormonat wurde die “Steuerreform 2020” im Nationalrat beschlossen. Neben steuerlichen Änderungen ist es auch zu Anpassungen bei den Pensionen gekommen. Wir haben für euch mit Steuerexperte Martin Zankl gesprochen und die wichtige Punkte für euch zusammengefasst.

Entlastung für Geringverdiener

Mehrere Maßnahmen sollen eine Entlastung für Geringverdiener bringen. Neben einer Negativsteuer durch eine höhere Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge (zusätzlich zur Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge kann auch ein “Sozialversicherungsbonus” von 300 € gewährt werden) soll auch eine Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrags dazu beitragen. “Der Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich um 300 Euro, wenn das Einkommen im Kalenderjahr nicht 15.500 Euro übersteigt”, erklärt Zankl. Bei Einkommen zwischen 15.500 und 21.500 Euro vermindert sich der Zuschlag gleichmäßig einschleifend auf 0 Euro. “Überdies wird der Pensionistenabsetzbetrag um 200 Euro erhöht”, weiß der Steuerexperte.

Große Änderung für Kleinunternehmer

Neben der Erhöhung der Kleinunternehmergrenze für umsatzsteuerliche Zweck auf 35.000 Euro (Nettogrenze) von bisher 30.000 Euro bringt die Steuerreform 2020 auch eine zusätzliche Pauschalierung in der Einkommensteuer, sofern selbständige Einkünfte oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden. “Für die Höhe der pauschalen Ausgaben sind lediglich die Umsatzhöhe und die Branche ausschlaggebend”, erklärt der Steuerexperte. Die Ausgaben können im Normalfall mit 45% der Umsätze angenommen werden. Wesentliche Folgen der Vereinfachung sind, dass neben den pauschalen Betriebsausgaben keine weiteren Ausgaben mehr berücksichtigt werden können, wohl aber der Grundfreibetrag geltend gemacht werden kann. “Administrative Erleichterungen sind vorprogrammiert, da für die Gewinnermittlung weder Wareneingangsbuch noch Anlagenkartei erforderlich sind”, so Zankl.

Gestaffelte Pensionserhöhung

Das Pensionsanpassungsgesetz 2020 führt zu einer gestaffelten Pensionserhöhung. “Pensionen bis 1.111 Euro brutto werden um 3,6 % steigen”, weiß Zankl. Bis zu einer Höhe von 2.500 Euro erfolgt eine schrittweise Absenkung bis auf den gesetzlichen Inflationswert von 1,8 %. Auf übrige Pensionen kommt der gesetzliche Anpassungsfaktor von 1,8 % zum Tragen, wobei ein Deckel von 94 Euro für Gesamtpensionen über 5.220 Euro eingezogen wurde. “Außertourlich wird außerdem die Ausgleichszulage für Ehepaare angehoben”, so der Experte. Im Jahr 2020 steigt sie von 1.398,97 Euro auf 1.472 Euro.

 

Zur Person

Mag. Martin Zankl, CONFIDA, ist seit 2005 Geschäftsführer der CONFIDA Villach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gründerberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und -planung und das gesamte Rechnungswesen. Durch seine Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien ist Martin Zankl auch firm mit internationalen steuerrechtlichen Bestimmungen.

Über die CONFIDA

Die CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

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Veröffentlicht am 25.10.2019, 16:07
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