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Veröffentlicht am 09.11.2019, 14:19

Die Ärztin soll ihren Patienten beinahe täglich, entgegen den Erkenntnissen und Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft, suchtmittelhältige Medikamente in einer medizinisch nicht vertretbaren Weise per Rezept verschrieben haben. Dabei sollen die Mengen die maximale Tagesdosis überstiegen haben.

Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe

Angeklagt ist das Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28 Abs 1 Suchtmittelgesetz sowie die Vergehen des unerlaubten Umgangs mit psychotropen Stoffen nach § 31a Abs 1 Suchtmittelgesetz. Der Ärztin drohte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Veröffentlicht am 09.11.2019, 14:19
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