5 Minuten - Politik
Veröffentlicht am 21.11.2019, 12:44

Zwischen den Städten Villach und Klagenfurt auf der einen Seite und dem Land Kärnten auf der anderen Seite gibt es unterschiedliche Rechtsansichten zur Frage, ob die Mitwirkung von SozialpädagogInnen am Schulunterricht in „Time-Out-Gruppen“ als „Sozialer Dienst“ im Sinne des § 21 Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz (K-KJHG) zu sehen ist oder nicht. Davon hängt ab, ob eine Kostenerstattung der Städte gegenüber dem Land zu erfolgen hat. In der Folge hat man sich darauf verständigt, im Rahmen einer Arbeitsgruppe eine adäquate Lösung zu finden. Ein Gutachten des Städte- und Gemeindebundes bestätigt die Rechtsansicht der Städte, wonach die Kosten zur Gänze vom Land Kärnten zu bezahlen sind. Ein Gegengutachten, erstellt vom Verfassungsdienst der Kärntner Landesregierung, besagt jedoch, dass sich Städte und Gemeinden an der Finanzierung der Time-Out-Gruppen zu beteiligen haben.

Verfassungsgerichtshof soll Causa klären

In Gesprächen zwischen der Stadt Villach und dem Land Kärnten hat man sich darauf verständigt, die Finanzierungsfrage vom Verfassungsgerichtshof klären zu lassen. „Um einen weiteren reibungslosen Ablauf für die Schülerinnen und Schüler sicherzustellen und Rechtssicherheit zu erreichen, wird beim Verfassungsgerichtshof eine Klage zur Klärung der Kostenfrage eingebracht“, erklären Bürgermeister Günther Albel und Landeshauptmann Peter Kaiser.

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Veröffentlicht am 21.11.2019, 12:44
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