5 Minuten - Kärnten Wirtschaft
Veröffentlicht am 11.12.2019, 10:07

Das jüngste Beispiel aus dem Konsumentenschutz zeigt, wie Fake-Shops leider funktionieren. „Ein Konsument hat auf einer Internetplattform mit österreichischer Domain Schuhe bestellt und bezahlt. Als keine Lieferung erfolgte, wurde er per Mail immer wieder vertröstet. Schlussendlich stellte sich heraus, dass der Mann einem Fake-Shop aufgesessen war und das Geld uneinbringlich bleiben wird“, erklärt AK-Konsumentenschützer Michael Tschamer den Fall.

Folgendes ist zu beachten:

Um keine bösen Überraschungen beim Onlineshopping zu erleben, raten Konsumentenschützer auf folgende Merkmale zu achten: Wenn keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu finden sind, gibt es auch keine Belehrung über das Rücktrittsrecht. Das darf nicht sein! Bei einer Website ohne Impressum können Konsumenten davon ausgehen, dass es sich um Betrug handelt. Ein Unternehmen ohne Anschrift, ohne Firmenbuchnummer und ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer darf es rein rechtlich nicht geben. Auch hier kann man davon ausgehen, dass es sich um Betrug handelt.

„Generell sollten Konsumenten beim Onlineshoppen immer darauf achten, dass die besuchte Homepage mit dem Gütesiegel ‚Trusted Shops‘ gekennzeichnet ist. Sind außerdem die Kundenbewertungen schlecht oder liegen noch keine Rückmeldungen vor, ist es am sichersten, bei anderen Händlern einzukaufen. Andernfalls setzt man sich dem Risiko aus, sensible Daten wie zum Beispiel Adresse oder Kreditkartennummer und damit Geld zu verlieren“, warnt Tschamer. Zu guter Letzt: Ist man sich unsicher, findet man hier bereits enttarnte Fake-Shops. „Bei allen Fragen zum Thema Einkauf können sich Konsumenten kostenlos an den AK Konsumentenschutz (Tel: 050 477-2000), wenden“, so Goach.

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Veröffentlicht am 11.12.2019, 10:07
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