5 Minuten - Kärnten Leben
Veröffentlicht am 27.12.2019, 11:48

Zum Jahreswechsel bietet das Feuerwerk ein besonderes Schauspiel, doch es sei Vorsicht geboten. „So gilt etwa für Bodenfeuerwirbel, Blitzkugeln und Tischfeuerwerke ein Mindestalter von zwölf Jahren. Andere Pyrotechnikartikel wie etwa Feuerwerksraketen dürfen erst ab 16 abgeschossen werden“, appelliert Liebenwein an Jugendliche und Eltern.

Informationen über Feuerwerkskategorien und Altersgrenzen stellt der österreichische Pyrotechnikhandel online zur Verfügung, Informationen zu Besitz, Verwendung und Überlassung von pyrotechnischen Gegenständen liefert das Innenministerium hier. Der Pyrotechnikspezialist ruft in Erinnerung: „Unbedingt sind auch die Sicherheitsbestimmungen und Gebrauchshinweise für Feuerwerkskörper zu befolgen; sie sind am Pyrotechnikartikel selbst beziehungsweise auf der Verpackung zu finden. Diese sehen Sicherheitsabstände, Altersgrenzen und die Handhabung vor.“ Feuerwerks- und Knallkörper sind stets vom Körper weg zu richten und sollen niemals in der Hand gehalten oder auf Menschen gerichtet werden.

Vorsicht bei Artikeln aus dem Ausland

„Vorsicht ist weiters bei pyrotechnischen Artikeln aus dem Ausland oder aus dem Onlinehandel geboten. Diese Selbstimporte entsprechen in vielen Fällen nicht den österreichischen Sicherheitsvorschriften“, warnt Liebenwein. Das gilt auch für Bestellungen von Feuerwerkskörpern bei zweifelhaften Quellen im Internet.
Mehr als 50 Euro gebe

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Veröffentlicht am 27.12.2019, 11:48
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