5 Minuten - Politik
Veröffentlicht am 08.01.2020, 14:14

Neben Albel klagte die Republik auch drei Bezirkshauptleute aufgrund der Wahlwiederholung im Jahr 2016 an. Der Villacher Bürgermeister hätte wegen der Klage rund 36.000 Euro zahlen müssen. Wie Medien berichten, blieben Albel diese vorerst erspart. Die Klage wurde vom Landesgericht Klagenfurt abgewiesen. Es gebe keine Grundlage für die Schadenersatzforderungen. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Der weitere Verlauf hängt nun von der Republik Österreich ab.

 

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Veröffentlicht am 08.01.2020, 14:14
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