5 Minuten - Kärnten Wirtschaft
Veröffentlicht am 08.01.2020, 18:29

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes gab den Anstoß zur Abschaffung des Karfreitages als gesetzlichen Feiertag für Evangelische. Wer heuer am Karfreitag freihaben möchte, der muss diesen „persönlichen Feiertag“ also zuvor seinem Arbeitgeber bekannt geben. Jeder Arbeitnehmer kann einmal pro Urlaubsjahr den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihm zustehenden Urlaubs als „persönlichen Feiertag“ einseitig bestimmen. Der Arbeitnehmer hat den Zeitpunkt spätestens drei Monate im Vorhinein schriftlich bekanntzugeben. Bei Einhaltung der Frist bedeutet dieser Tag den Verbrauch eines Urlaubstages.

Anmeldefrist für Karfreitag endet am 10. Jänner

Die Arbeiterkammer Kärnten erinnert daran, dass der Karfreitag im Jahr 2020 auf den 10. April fällt. Arbeitnehmer haben noch bis Freitag, den 10. Jänner 2020, Zeit diesen „persönlichen Feiertag“ dem Dienstgeber zu melden.

 

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Veröffentlicht am 08.01.2020, 18:29
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