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Veröffentlicht am 10.01.2020, 15:56

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Klagenfurt habe die Hauptangeklagte die finanzielle Ausbeutung ihrer Betrugsopfer durch Herauslocken von enormen Bargeldsummen betrieben. Daneben sei es ihr perfides Ziel gewesen, als Alleinerbin der Opfer eingesetzt zu werden. Dies sei der Grund gewesen, dass sie versucht haben soll, einerseits ihre vermeintlichen Opfer und Mitangeklagten zu manipulieren bzw. andererseits durch Aufwiegelung gegenüber deren Angehörigen mit dem Ziel, dass sich diese zur Gänze von ihren Familien und anderen Bezugspersonen lösen sollten um sie in dieser völligen sozialen Isolation von der Erstangeklagten abhängig zu machen.

Tod bereinige schlechte Energie

Gegenüber der Zweitangeklagten soll sie – laut Anklageschrift – eindringlich behauptet haben, dass „Gott durch sie sprechen und so der Menschheit konkrete Aufträge erteilen“ würde. Dies sei auch der Grund gewesen, dass die Erstangeklagte der Zweitangeklagten eindringlich mitgeteilt hätte, dass eine Erblasserin sterben müsse, weil sie das Testament zu ihren Ungunsten ändern wolle und die diesbezüglich von ihr „schlecht ausgehende Energie“ nur durch den Tod gereinigt werden könne.

Im Auftrag Gottes

Die Erstangeklagte habe auch der Zweitangeklagten den für die behauptete Bestimmung zum Mord erforderlichen Würgevorgang praktisch vorgezeigt. Letztlich soll die Erstangeklagte als Bestimmungstäterin der Zweitangeklagten ein SMS in Großbuchstaben mit dem neuerlichen Mordauftrag versendet haben, indem sie vorgab, dass dieser Auftrag direkt von Gott stammen würde.

Brandstiftung unter Druck

Der Hauptangeklagten wird weiters zur Last gelegt, die Zweitangeklagte zu mehreren Brandstiftungen bestimmt zu haben. Das gesamte Handeln der Haupttäterin sei darauf ausgerichtet gewesen, ihre dafür empfänglichen Opfer und auch die Mitangeklagten zu manipulieren und unter Druck zu setzen, damit sie die ihr zum Vorteil gereichenden strafbaren Handlungen begehen werde, während sie darauf bedacht gewesen sein soll, nicht damit in Verbindung gebracht zu werden.

Geistig abnormal?

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat unter anderem beantragt, die Hauptangeklagte und eine der beiden Mitangeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Laut § 75 StGB kann Mord mit einer mit einer Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden. Es gilt die Unschuldsvermutung für alle drei Angeklagten.

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Veröffentlicht am 10.01.2020, 15:56
Artikel-UPDATE am 10.01.2020, 18:27
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