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Veröffentlicht am 20.01.2020, 09:13

Am heutigen Montag kommt es am Klagenfurter Landesgericht zu einer Fortsetzung des Verfahrens gegen eine Erwachsene, der zur Last gelegt wird, ab September 2019 in Villach dem ihr zur Beaufsichtigung überlassenen Hund unnötige Qualen zugefügt zu haben. Die Frau hatte den Hund zumindest drei Tage in ihrer Wohnung eingeschlossen, ohne ihn hinreichend mit Futter und Flüssigkeit zu versorgen. Laut Polizeiberichten wurde der Hund damals verwahrlost und mit Hundekot beschmutzt vorgefunden. Wir haben berichtet.

Für die Angeklagte gilt derzeit die Unschuldsvermutung.

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Veröffentlicht am 20.01.2020, 09:13
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