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Veröffentlicht am 22.01.2020, 12:17

Im Hinblick auf die vorherrschende, extreme Trockenheit, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden ausgesprochen begünstigt, wird für das gesamte Gebiet des Bezirkes Villach-Land jegliches Feueranzünden, sowie das Rauchen im Wald als auch in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen unabhängig von der jeweiligen Kulturgattung und die Kampfzone des Waldes) verboten.

Ein Zuwiderhandeln gegen diese Verordnung wird mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft.

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Veröffentlicht am 22.01.2020, 12:17
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