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Veröffentlicht am 23.01.2020, 12:42

Dem Erwachsenen wird zur Last gelegt, am 10. Mai 2019 in Villach unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes durch Anzünden eines im unmittelbaren Nahebereich zur PI Villach, Hauptplatz, abgestellten Einsatzfahrzeuges eine Feuersbrunst zu verursachen versucht zu haben, wobei infolge von Einsätzen durch Löschkräfte es beim Versuch geblieben ist. Bei dem Brand wurden zum Glück weder Personen noch Polizisten verletzt. An der Fassade entstand ein hoher Sachschaden.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt beantragt die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Es gilt die Unschuldsvermutung!

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Veröffentlicht am 23.01.2020, 12:42
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