5 Minuten - Kärnten Leben
Veröffentlicht am 25.01.2020, 15:13

„Mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde seit Juni 2014 im Pflichtschulbereich (Volksschulen, NMS) in Kärnten der Aufbau von kooperativen Kleinklassen (maximal sieben Schülerinnen/Schüler) im Sinne der Inklusion an Regelschulen in den Bezirken durchgeführt. In ihnen werden Kinder mit erhöhtem Förderbedarf unterrichtet, betreut und auch individuell gefördert“, so der Landeshauptmann heute, am 25. Jänner 2020.

Schulen in ganz Kärnten sollen profitieren

Unter dem Motto „Gemeinsamkeit wann immer möglich, Trennung, wenn nötig“, wird der Unterricht am Vormittag von einer Lehrerin/einem Lehrer gemeinsam mit mindestens einer Behindertenfachkraft geleistet. Am Nachmittag gibt es für die Kinder gemeinsam mit den nicht behinderten Kindern eine Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr. Auch bei ihr ist eine Behindertenfachkraft vor Ort. Für die Kinder mit erhöhtem Förderbedarf gibt es zudem therapeutische Angebote durch mobile Therapeutinnen und Therapeuten.

Seitens der AVS sind 22 Mitarbeiter/innen, darunter zwei geringfügig Beschäftigte seit dem Schuljahr 2019/20 an den Schulstandorten VS/NMS Kühnsdorf, VS/ NMS St. Veit/Glan, NMS Friesach, VS Moosburg VS 10, NMS 2 Klagenfurt Waidmanndorf und VS 14 Klagenfurt Welzenegg, VS Wolfsberg, VS Feldkirchen, VS/NMS Völkermarkt und VS 2 Villach-Friedensschule tätig. Sie betreuen 98 beeinträchtige Schülerinnen und Schüler. Im Schuljahr 2018/19 waren es 93 Schülerinnen und Schüler.

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Veröffentlicht am 25.01.2020, 15:13
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