Veröffentlicht am 02.02.2020, 21:06
Dem Landwirt wird zur Last gelegt, im Juni 2019 einer nach der Totgeburt ihres Kalbes völlig erschöpfte und schmerzgeplagte Kuh an der prallen Sonne liegen gelassen zu haben. Zu diesem Zeitpunkt hatte es eine Lufttemperatur von etwa 28 Grad.
Kein Wasser, keine Beschattung oder Schmerzbekämpfung
Der Mann stellte der Kuh weder eine Tränke noch Beschattung zur Verfügung. Das Tier bekam auch keine Schmerzbekämpfung oder veterinärmedizinische Intervention. Aus diesem Grund muss sich der Bauer nun vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Zum Richter wurde Mag. Ute Lambauer bestimmt. Es gilt die Unschuldsvermutung.