5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 15.02.2020, 13:07

Im Klagenfurter Landesgericht wurde gestern, am 14. Feber 2020, folgendes verhandelt: Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, von August 2018 bis Feber 2019 in Kärnten im Zuge eines Asylverfahrens falsche Angaben über seine Identität gemacht zu haben. Er habe demzufolge soziale Leistungen, insbesondere Leistungen einer Krankenversicherung und Familienbeihilfe, Mindestsicherung sowie Taschengeld und Bekleidungshilfe aus dem Titel des Kärntner Grundversorgungsgesetzes in der Höhe von mehr als EUR 16. 000,00 unberechtigt in Anspruch genommen.

Die Geschichte des Angeklagten…

Wie der ORF berichtet, gab der Angeklagte bis jetzt an, ein syrischer Staatsbürger zu sein, der 2015 seinen Asylantrag in Österreich gestellt hat. Er sei über die Türkei nach Europa gekommen, weil er in seinem Land in der Angst lebe, in die Armee eingezogen zu werden. 2017 soll der Mann dann seinen Asylstatus erworben haben und seit zwei Jahren lebe er in Kärnten. Letztes Jahr soll ein anonymes Schreiben beim Magistrat eingegangen sein, bei dem behauptet wurde, dass der Asylwerber unrechtmäßig soziale Leistungen wie Kinderbeihilfe usw. vom Staat bezieht.

….und die Tatsachen

Laut Medienberichten soll bei einer genaueren Überprüfung zu Tage gekommen sein, dass der Mann aus Kuweit und nicht aus Syrien stammt und dass er dort die Funktion als Geschäftsmann ausgeübt habe. Er soll sogar zuvor schon Urlaub in Zell am See mit Frau und Kind gemacht haben. Es solle nun geklärt werden, was mit dem Angeklagten weiter passiert und in welches Land er ausgewiesen werden könnte.

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Veröffentlicht am 15.02.2020, 13:07
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