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Veröffentlicht am 21.02.2020, 11:50

Einem erwachsenen Mann wird zur Last gelegt, seiner Gattin durch Versetzen von Schlägen und Stößen, sowie durch das Zufügen eines Bisses körperliche und seelische Qualen zugefügt zu haben. Die Frau soll wegen einer schweren Demenzerkrankung in der Obhut des Ehemanns gewesen sein. Aufgrund ihrer Krankheit und einer geistigen Behinderung sei die Frau völlig wehrlos gewesen.

Bis zu drei Jahre Haft

Angeklagt ist deshalb das Vergehen des Quälens oder das Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach dem § 92 Abs. 1 StGB, welches einen Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vorsieht. Die Verhandlung findet am Montag, 24. Feber, am frühen Nachmittag statt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Veröffentlicht am 21.02.2020, 11:50
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