Der Angeklagten wird zur Last gelegt im September 2019 in Villach den ihr zur Beaufsichtigung überlassenen Hund unnötige Qualen ausgesetzt zu haben. Sie soll das Tier mindestens drei Tage in einer Wohnung eingeschlossen haben. Dabei soll die Fellnase weder genug Futter noch Wasser bekommen haben. Nun soll sich die Frau wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung. Zum Richter wurde Mag. Oliver Kriz bestimmt.
Nie zur Hauptverhandlung erschienen
Spannend bleibt jedoch, ob die Angeklagte zum Termin am Montag kommt. Bei den bisher anberaumten Hauptverhandlungen ist sie, laut der Medienstelle des Landesgerichts, nicht erschienen und konnte trotz Vorführbefehl nicht vorgeführt werden.