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Veröffentlicht am 01.03.2020, 15:36

Zwei Erwachsenen wird zur Last gelegt, im Jahr 2019 in verschiedenen Täterschaftsformen ihre drei minderjährigen (Stief-)Töchter wiederholt geschlagen, ihre Freiheit eingeschränkt und sie vorsätzlich am Körper verletzt zu haben, wobei die Kinder teilweise mit den Händen am Hals fixiert und mit dem Gürtel geschlagen worden sein sollen. Angeklagt sind unter anderem die Vergehen des Quälens und Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach dem § 92 Abs 1 StGB, welcher eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsieht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

 

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Veröffentlicht am 01.03.2020, 15:36
Artikel-UPDATE am 01.03.2020, 16:10
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