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Veröffentlicht am 02.03.2020, 15:19

Ab September 2019 soll die Kärntnerin in Villach dem ihr zur Beaufsichtigung überlassenen Hund unnötige Qualen zugefügt zu haben. Die Frau hatte den Hund zumindest drei Tage in ihrer Wohnung eingeschlossen, ohne ihn hinreichend mit Futter und Flüssigkeit zu versorgen. Laut Polizeiberichten wurde der Hund damals verwahrlost und mit Hundekot beschmutzt vorgefunden. Wir haben berichtet.

Vier Monate bedingte Haft

Nach dem mehrmaligen Aufschieben des Prozesses wurde die Kärntnerin am heutigen Montag zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Vor Gericht zeigte sich die Angeklagte geständig. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Veröffentlicht am 02.03.2020, 15:19
Artikel-UPDATE am 02.03.2020, 17:33
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