5 Minuten - Kärnten Leben
Veröffentlicht am 06.03.2020, 09:37

„Wer eine Pauschalreise gebucht hat und nicht nur Flug oder Hotel allein für sich genommen, der ist in Problemfällen in der Regel besser abgesichert. Dass es hier rechtlich gesehen große Unterschiede gibt, ist vielen Konsumentinnen und Konsumenten nicht bewusst“, informiert Georg Mentschl, zuständig für die Projektleitung der VKI-Hotline.

Aufklärung von Experten

Zudem ist oft unklar, wer im Fall des Falles der richtige Ansprechpartner ist. Das können je nach Buchungsart der Reiseveranstalter oder direkt die Fluglinie oder das Hotel sein. Darüber hinaus spielen bei einem Reiserücktritt Zeitpunkt und auch andere Umstände, wie etwa eine Reisewarnung oder die mediale Berichterstattung über die Lage vor Ort, eine Rolle. Der Verein für Konsumenteninformation wird im Rahmen der Hotline daher darüber aufklären, welche Optionen Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung stehen, wenn sie von einer Reise aufgrund der Corona-Krise (kostenlos) zurücktreten wollen bzw. wie sie auf etwaige Stornobedingungen reagieren sollen.

Rat und Tat

Bundesminister Rudolf Anschober: „Die meisten Urlauber werden die schönste Zeit im Jahr ohne Probleme verbringen können. Sollten Sie aber dennoch überlegen, aufgrund der Corona-Virus-Situation eine bereits gebuchte Reise nicht antreten zu wollen, stehen Ihnen die Expertinnen und Experten des VKI mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die meisten Reiseveranstalter in Sachen Corona bei Umbuchungen oder Stornierungen kulant sind.“

Die Hotline zu reiserechtlichen Fragen ist kostenlos von Montag bis Sonntag, 9 bis 15 Uhr, unter der Servicenummer 0800 201 211 erreichbar.

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Veröffentlicht am 06.03.2020, 09:37
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