5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 15.03.2020, 20:58

Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur für Personen, welche im Besitz einer persönlichen Ladung sind sowie bei absolut notwendigen Anträgen nach telefonischer Rücksprache. Notwendige polizeiliche Amtshandlungen bzw. die Aufnahme von Strafanzeigen bei den Polizeiinspektionen sind hiervon selbstverständlich unberührt.

Betroffen ist das Amtsgebäude in Klagenfurt/WS (Buchengasse 3) sowie das Polizeikommissariat Villach (Trattengasse 34). Anfragen bzw. Anträge sind telefonisch oder per Email an die zuständigen Organisationseinheiten zu richten.

Kontaktadressen für Klagenfurt

Strafamt: lpd-k-sva-strafamt@polzei.gv.at

Führerschein-/ Zulassungsstelle: lpd-k-sva-verkehrsamt@polizei.gv.at

Vereins- und Versammlungswesen sowie Waffenwesen und Strafregister: lpd-k-sva- sicherheitsverwaltung@polizei.gv.at

Telefonisch bitte unter 059133-20/0

Kontaktadressen für Villach

Strafamt: pk-k-villach-verwaltungspolizei@polizei.gv.at

Führerschein-/ Zulassungsstelle: pk-k-villach-buergerservice@polizei.gv.at

Vereins- und Versammlungswesen sowie Waffenwesen und Strafregister: pk-k-villach- buergerservice@polizei.gv.at

Telefonisch bitte unter: 059133-26 5555

Sie befinden sich in der AMP-Version unseres Artikels - Zum Original

Veröffentlicht am 15.03.2020, 20:58
Artikel-UPDATE am 15.03.2020, 21:41
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

#Mehr zum Thema

# MEHR VON 5MIN