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Veröffentlicht am 18.03.2020, 16:03

 Jene Personen, die sich in Quarantäne befinden, müssen sich entweder an der persönlich bekannt gegebenen oder an der behördlich vorgegebenen Adresse aufhalten. Mit Stand Dienstagabend sind davon 64 Personen betroffen. Zudem kontrolliert die “Group 4”, ob die Abstände zwischen den Personen in den Lebensmittelgeschäften eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung drohen Verwaltungsstrafen.  Im Übrigen kontrolliert die Polizei nun auch Fußgängergruppen, ob es sich tatsächlich um Personen aus einem Haushalt handelt. Weiters prüft die Polizei ob Betriebe, im speziellen Tankstellen, sich an die Schließungsvorgaben der Bundesregierung halten. Derzeit gibt es in Kärnten 41 bestätigte Coronavirusfälle.

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Veröffentlicht am 18.03.2020, 16:03
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