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Veröffentlicht am 19.03.2020, 11:20

Einem Villacher wird zur Last gelegt sich unter anderem am 12. Juni 2019 in Villach im nationalsozialistischen Sinne wiederbetätigt zu haben. Ihm wird auch zur Last gelegt, seinen Hund der Rasse „American Staffordshire Terrier“ mit dem Befehl „Fass!“ auf seinen Kontrahenten gehetzt zu haben, wir haben berichtet.

Schwere Verletzungen

Der Biss soll eine (beabsichtigte) schwere Körperverletzung, nämlich teilweise tiefgreifende Bisswunden am rechten Unterarm, am rechten Unterschenkel und am rechten Knie zur Folge gehabt haben. Nicht zuletzt wird ihm zur Last gelegt, sein Opfer unter Verwendung von zwei Messern gefährlich mit dem Umbringen bedroht zu haben.

Bis zu zehn Jahre Haft

Strafbestimmende Norm bei einer anklagegemäßen Verurteilung wäre § 3g VerbotsG, welcher eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vorsieht, wobei die Staatsanwaltschaft Klagenfurt zudem die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher beantragt hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Veröffentlicht am 19.03.2020, 11:20
Artikel-UPDATE am 19.03.2020, 12:22
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