Veröffentlicht am 19.03.2020, 16:50
Durch die Sperrung der Spielplätze und Parkanlagen sollen größere Menschenansammlungen und damit ein erhöhtes Ansteckungsrisiko verhindert werden.
Der Magistrat Villach erinnert daran, dass für Aufenthalte im Freien grund- sätzlich gilt, einen Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen einzuhalten. Diese Vorgabe dient der Sicherheit und Gesundheit aller.