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Veröffentlicht am 19.03.2020, 16:50

Durch die Sperrung der Spielplätze und Parkanlagen sollen größere Menschenansammlungen und damit ein erhöhtes Ansteckungsrisiko verhindert werden.

Der Magistrat Villach erinnert daran, dass für Aufenthalte im Freien grund- sätzlich gilt, einen Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen einzuhalten. Diese Vorgabe dient der Sicherheit und Gesundheit aller.

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Veröffentlicht am 19.03.2020, 16:50
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