Veröffentlicht am 21.03.2020, 17:22
Am Montag, dem 2. März 2020 bestellte ein 71-jährigen Klagenfurter über eine Onlineplattform eine Poolabdeckung. Die Zahlung erfolgte via Mastercard und wurde am Samstag, dem 7. März 2020, abgebucht. Die Poolabdeckung hätte laut Angaben des Verkäufers bis spätestens Mittwoch, 11. März 2020, geliefert werden müssen. Der Artikel ist jedoch nie bei dem 71-jährigen Käufer eingetroffen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf mehrere Hundert Euro.