5 Minuten - Kärnten Politik
Veröffentlicht am 24.03.2020, 13:48

In Summe waren 10,76 Millionen Euro an EU-Fördergeldern für Kärnten reserviert. 4,5 Millionen Euro stehen davon noch zur Verfügung. In einem zweiten Call in diesem Jahr, können diese Mittel zur Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung von Kinderbetreuungseinrichtungen, einschließlich bedarfsgerechter Adaptierung und (Innen)Ausstattung von der EU abgerufen werden.

Unterstützung für Vereine

Mit dem Anteil des Landes sollen nach dem heute gefassten Regierungsbeschluss Mittel in der Höhe von 7,3 Millionen für Projekte die thematisch in diesen Call fallen ausgeschrieben werden. Gefördert werden wie immer Vorhaben mit einem minimalen Gesamtvolumen in der Höhe von 50.000 Euro und einem maximalen Gesamtvolumen von 2,5 Millionen Euro. Um Unterstützung ansuchen können nicht Gewinn orientierte Vereine und Sozialeinrichtungen, Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts oder Gemeindeverbände.

Mehrwert für Kärnten

„Durch den Ausbau sozialer Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Pflege, Gesundheitseinrichtungen und -dienstleistungen einschließlich Gesundheitsförderung, sollen diese Einrichtungen für alle, die im ländlichen Raum Bedarf dafür haben, in hoher Qualität zugänglich gemacht werden“, erklärt Landeshauptmann Peter Kaiser. Gemeinsam mit LHStv.in Beate Prettner und den Landesräten Daniel Fellner und Martin Gruber berichtete er dem Regierungskollegium. „Es ist erfreulich, dass Kärnten EU-Gelder lukrieren kann und daraus konkreten Mehrwert schöpft. Das sind alles investierte Mittel, die spürbar bei der betroffenen Bevölkerung ankommen werden“, so Kaiser.

Weiterentwicklung der ländlichen Regionen

„Die EU-Regionalförderungen sind ein wichtiger Investitionsmotor für die Weiterentwicklung der ländlichen Regionen Kärntens. Wir unterstützen damit vor Ort auch die Kärntner Familien durch Betreuungsinfrastruktur “, so Gruber. Ziel sei die Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden EU- und Bundesmittel.

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Veröffentlicht am 24.03.2020, 13:48
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