Veröffentlicht am 30.03.2020, 14:26
Um in dieser schwierigen Zeit unbürokratisch Unterstützung zu leisten, stellt die Stadt Villach ein kombiniertes Formular zur Verfügung. Das betrifft Themen wie Abgabeneinhebung, Ratenzahlung und Stundungen. Einfach die entsprechende Rubrik anhaken, beziehungsweise ausfüllen und das Formular absenden. Wer glaubhaft beweisen kann, dass er aufgrund der Covid-19 Krise von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, erfüllt die Voraussetzung für die Anwendung der Maßnahmen. Achtung: Dies gilt nur für Fälligkeiten ab 1. März 2020. Hier kommt ihr zum kombinierten Formular.
Generell: Villacher Wirtschaftshilfen im Überblick
- Für alle ab März 2020 fälligen Gebühren, Abgaben und sonstigen Forderungen der Stadt Villach gibt es die Möglichkeit der Stundung oder Ratenzahlung. Es fallen keine Säumniszuschläge, Mahngebühren oder Stundungszinsen an.
- Für stadteigene Geschäftsflächen und Geschäftslokale wird bis auf Weiteres keine Pacht/Miete verlangt. Auch die Betriebskosten werden ausgesetzt.
- Für Gastgärten oder Warenausräumungen müssen bis auf Weiteres keine Tarife bezahlt werden.
- Die Beschicker des Wochenmarktes bzw. des Biobauern- und Spezialitätenmarktes zahlen vorerst keine Gebühren für ihre Stände.
- Die vom Stadtmarketing verwalteten Co-Working-Spaces sollen Unterneh- merinnen und Unternehmern kostenlos zur Verfügung gestellt werden, die durch die Covid-19-Krise Geschäftsflächen oder Büroräumlichkeiten aufgeben mussten.
- Die gemeinsam beschlossene Sozialhilfe: Viele Menschen, die durch die Covid-19-Krise vorübergehend ihren Arbeitsplatz verlieren, machen sich Sorgen, wie sie ihre Miete weiterbezahlen sollen. In Villach soll sich aber niemand Sorgen um seine Wohnung machen müssen. Die Stadt wird für Mieterinnen und Mieter der stadteigenen Immobilien – wie auch in bisherigen Härtefällen – von Fall zu Fall soziale Lösung finden.