5 Minuten - Kärnten Politik
Veröffentlicht am 30.03.2020, 17:21

Das Land Kärnten hält am heutigen Montag, dem 30. März, in einer Aussendung fest, dass Testungen auf das Coronavirus genau nach den Vorgaben der Bundesregierung erfolgen, welche diese in ihrem nach wie vor gültigen Erlass formuliert hat. Landeshauptmann Peter Kaiser und Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner appellieren daher an den Bund, die von der Bundesregierung angekündigte neue Teststrategie rasch fertigzustellen.

Maskenpflicht: Material muss verfügbar sein

Zur von der Bundesregierung angekündigten Maskenpflicht beim Einkauf in Supermärkten gibt es ebenfalls eine Forderung aus Kärnten: LHStv.in Prettner hat in der vor kurzem stattgefundenen Videokonferenz der Gesundheitsreferenten mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober eingeworfen, dass auch das entsprechende Material zur Verfügung gestellt werden müsse.

Wann wird getestet?

Laut gültigem Erlass des Bundes ist derzeit ein Test auf das Vorliegen einer Infektion mit dem „2019 neuartigen Coronavirus“ bei jeder Person durchzuführen, die die vollständigen Voraussetzungen für einen Krankheitsverdacht erfüllt. Asymptomatische Personen sind daher in diesem Rahmen nicht zu testen. Die Anordnung zur Durchführung einer Testung hat durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) zu erfolgen.

Kärntner Labors arbeiten mit begrenztem Material

Kaiser und Prettner heben hervor, dass Kärnten seine Laborkapazitäten für Testauswertungen hochgefahren hat. Durch neue Geräte können Abläufe schneller erfolgen, das ILV Kärnten wurde für Testauswertungen vom Bund zertifiziert, weitere Testkapazitäten stehen durch ein privates Labor in Osttirol und die AGES in Wien zur Verfügung. „Was aber begrenzt ist, ist das Material für die Laboranalyse. Daher können wir nicht die gesamte Kapazität ausnutzen“, sagt Prettner. Kärnten hat schon in der Vorwoche beim Bund urgiert, zugesagtes Material so rasch wie möglich bereitzustellen.

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Veröffentlicht am 30.03.2020, 17:21
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