Veröffentlicht am 03.04.2020, 07:50
Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, im Sommer 2019 in Klagenfurt 477 Gramm Cannabiskraut gewinnbringend verkauft zu haben, demgemäß ihm das Verbrechen des Suchtgifthandels nach dem § 28a Abs 1 (fünfter Fall) Suchtmittelgesetz zur Last gelegt wird. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.