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Veröffentlicht am 03.04.2020, 07:50

Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, im Sommer 2019 in Klagenfurt 477 Gramm Cannabiskraut gewinnbringend verkauft zu haben, demgemäß ihm das Verbrechen des Suchtgifthandels nach dem § 28a Abs 1 (fünfter Fall) Suchtmittelgesetz zur Last gelegt wird. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Veröffentlicht am 03.04.2020, 07:50
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