5 Minuten - Kärnten Leben
Veröffentlicht am 03.04.2020, 20:54

Die Brut- und Setzzeit erstreckt sich in Kärnten je nach Witterung von Februar bis Ende Juli. Die Leinenpflicht gilt jedenfalls bis Ende Juli. Zum Schutz der Wildtiere besteht auch außerhalb des verbauten Gebietes eine absolute Leinenpflicht. „Alle Hundetierhalter sind verpflichtet, ihren Vierbeiner so zu halten, dass dieser am Jungwild keinen Schaden anrichten kann“, so Landesjägermeister Walter Brunner. Ausgenommen sind Blinden-, Polizei-, Rettungs- und Jagdhunde im Einsatz.

Geldstrafen von bis zu 1450 Euro

Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldstrafen von bis zu 1450 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall oder bei erschwerenden Umständen sogar mit bis zu 2180 Euro.

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Veröffentlicht am 03.04.2020, 20:54
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