5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 04.04.2020, 20:55

Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen werden bis Ostermontag auf nur mehr fünf Personen in einem Raum beschränkt. Davon nicht betroffen sind Personen, welche in einem gemeinsamen Haushalt leben. Diese dürfen sich zusätzlich mit bis zu fünf weiteren Personen in einem geschlossenen Raum aufhalten.

Notwendig aufgrund der anstehenden Osterfeierlichkeiten

Wie das Gesundheitsministerium in einer aktuellen Aussendung erklärt, war es aus Gesundheitssicht  gerade vor den anstehenden Osterfeierlichkeiten notwendig geworden, hier eine Eingrenzung vorzunehmen. Auch sollen vermehrt auftretende „Corona-Partys“ dadurch unterbunden werden, die gerade die Polizei vor entsprechende Herausforderungen stellen. Die Polizei erhält dadurch eine rechtliche Handhabe dagegen vorzugehen.

Anschober: “Wir dürfen jetzt nicht nachlassen”

„Die Richtung stimmt, aber wir dürfen jetzt nicht nachlassen. Gerade in den Osterfeiertagen sind wir gewöhnt, private Feste zu feiern. Heuer widerspricht dies leider unseren Zielen, wir müssen gerade in diesen kommenden Tagen sehr konsequent bleiben”,  appelliert Gesundheitsminister Anschober an die Bevölkerung

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Veröffentlicht am 04.04.2020, 20:55
Artikel-UPDATE am 05.04.2020, 09:34
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