5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 05.04.2020, 11:48

Der noch aktuelle Erlass des Gesundheitsministeriums stellt für die Zeit bis Ostermontag klar, dass Zusammenkünfte in einem Raum auf die gemeinsamen Bewohnerinnen und Bewohner des Haushalts plus fünf Personen beschränkt werden soll. Da dieser Erlass für Verwirrung und Verärgerung sorgt, soll es morgen, am Montag, eine Klarstellung dazu geben. Das bestätigt heute auch Innenminister Karl Nehammer.

Corona-Partys sollen verhindert werden

Wie das Gesundheitsministerium in einer aktuellen Aussendung erklärt, sei es aus gesundheitlicher Sicht gerade vor den anstehenden Osterfeierlichkeiten notwendig geworden, eine Eingrenzung vorzunehmen. Auch werden auftretende „Corona-Partys“ befürchtet, die dadurch unterbunden werden sollen. Die Polizei soll durch den Erlass die rechtliche Handhabe besitzen, gegen solche Vorfälle vorzugehen.

Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen werden bis Ostermontag auf nur mehr fünf Personen in einem Raum beschränkt. Davon nicht betroffen sind Personen, welche in einem gemeinsamen Haushalt leben. Diese dürfen sich zusätzlich mit bis zu fünf weiteren Personen in einem geschlossenen Raum aufhalten. Den Bericht dazu findest du hier. 

 

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Veröffentlicht am 05.04.2020, 11:48
Artikel-UPDATE am 05.04.2020, 12:59
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