5 Minuten - Wirtschaft
Veröffentlicht am 08.04.2020, 07:38

So seien derzeit sowohl das Betreten des Kundenbereichs als auch der Betrieb von Autowaschanlagen in jeglicher Form untersagt. Erlaubt sei hingegen das Tanken beziehungsweise das Betreten von Tankstellen, um zu bezahlen, Lebensmitteleinkäufe zu tätigen oder Postgeschäfte zu tätigen. „Die Waschstraße, wo es kaum Kundenkontakt gibt, darf jedoch nicht benützt werden. Das ist völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar“, so der Klagenfurter Carlovers-Chef Patrick Jonke.

“Keine Gefahr”

“Beim Betrieb einer Waschanlage bestehe keinerlei Gefahr einer Virusübertragung. Vielmehr würden Autowaschanlagen dringend benötigt, um Fahrzeuge nach dem Transport von erkrankten oder potentiell infizierten Personen zu reinigen und zu desinfizieren”, heißt es weiter. “Dabei komme sowohl der Innen- als auch der Außenreinigung von Türgriffen oder Karosserieteilen, die zum Abstützen verwendet worden große Bedeutung zu. Auch für Pollenallergiker seien diese Hygienemaßnahmen wichtig.” Sie wünschen sich dringend eine Lockerung der Maßnahmen.

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Veröffentlicht am 08.04.2020, 07:38
Artikel-UPDATE am 08.04.2020, 08:21
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