Externe Personen, also Bürgerinnen und Bürger, die Amtswege erledigen zu haben, müssen ebenso eine Maske tragen, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrates, sofern die entsprechenden Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Sollte jemand selbst keine Maske haben, wird ihm beim Betreten des Gebäudes eine MNS-Maske überreicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrates werden zur sicheren Verwendung der Masken eigens geschult. Es gilt weiterhin die dringende Empfehlung an die Villacherinnen und Villacher, nur die allernötigsten und unaufschiebbaren Behördengänge vorzunehmen. Die meisten Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären.
Veröffentlicht am 08.04.2020, 12:18
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