5 Minuten - Aktuell Kärnten
Veröffentlicht am 09.04.2020, 10:31

Der Vorfall ereignete sich bereits 2018 und lässt wohl niemanden kalt. Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, im Sommer 2018 seine Tochter (6 Wochen alter Säuglingzwilling) getötet zu haben, indem er das Kind massiv geschüttelt und zusätzlich den Kopf gegen einen stumpfen, flächigen Gegenstand geschlagen haben soll. Der Angeklagte ist der leibliche Vater von Zwillingsmädchen. Am 20. Juli 2018 soll der Angeklagte von seiner Frühschicht nach Hause gekommen sein, wobei das sechs Wochen alte Mädchen weinerlich und nur schwer zu beruhigen gewesen sein soll.

Gehirnblutung führte zum Tod

Während die Mutter einkaufen gegangen ist, habe der Angeklagte das nicht zu beruhigende Mädchen geschüttelt und den Säugling mit dessen Kopf auch gegen einen stumpfen, flächigen Gegenstand geschlagen. Durch diesen Schüttelvorgang habe der  Säugling ein großes Kopfschwartenhämatom und eine Gehirnblutung (sogenanntes „Shaken-Slam-Syndrom“) erlitten, was zum Tod des Säuglings geführt haben soll. Verantworten muss sich der Kärntner Vater nächste Woche vor dem Geschworenengericht unter dem Vorsitz von Richter Oliver Kriz.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Veröffentlicht am 09.04.2020, 10:31
Artikel-UPDATE am 16.04.2020, 16:05
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