Vor kurzem wandte sich ein 5 Minuten Leser an uns. Seine Frage: “Darf man trotz der Ausgangsbeschränkung mit dem Motorrad fahren?” Die einfache Antwort: Ja. Allerdings sollte man sich an die Verkehrs- und Ausgangsbeschränkungen halten. Das bedeutet, man sollte sein Motorrad nur aus der Garage holen, um seine notwendigen Grundbedürfnisse zu decken, unterstützungsbedürftigen Personen zu helfen oder um ins Freie zu gehen und Sport zu treiben.
Keine Einschränkung bei Aktivitäten im Freien
Viele Kärntnerinnen und Kärntner sehen aber das Motorrad fahren selbst als Freizeitbeschäftigung, um den Kopf freizubekommen und kurz durchzuatmen. Wie das Sozialministerium auf der Webseite erläutert gebe es für die Aktivitäten im Freien keine Beschränkungen. Genauer schreiben sie: “Es sind alle Aktivitäten im Freien erlaubt, sofern diese alleine oder mit Personen ausgeübt werden, die im gemeinsamen Haushalt leben und dabei gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.”
Vernunft walten lassen!
Jedoch appellieren sie an die Vernunft der Bevölkerung: “Grundsätzlich empfiehlt das Gesundheitsministerium risikoarme Aktivitäten, um die Belastung des Gesundheitssystems durch Unfälle und Verletzungen so gering wie möglich zu halten.” Rein rechtlich wurde das Motorrad fahren also nicht verboten, jedoch sollte man bei allen Freizeitbeschäftigungen zurzeit Vorsicht walten lassen und lieber kein Risiko eingehen.