Veröffentlicht am 14.04.2020, 10:35
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Strafen drohen: Wasenboden und Dobratsch gesperrtDie Verordnung kann aber kurzfristig aufgehoben oder auch verlängert werden. Derzeit gilt sie noch. Die Kurzparkzonen-Verordnung wurde ursprünglich bis gestern (Montag, 13. April 2020) verlängert. Nun gilt die Aufhebung der Parkgebühren jedoch länger – bis 30. April 2020.