Heute wurden erste Lockerungen im Bereich Freizeit-, Spitzen- und Leistungssport bekannt gegeben, denn das Motto der Regierung lautet: “So viel wie möglich zulassen und so wenig wie möglich einschränken.” Einzelsportarten sind jedenfalls zu bevorzugen und werden ohne Zuschauer möglich sein.
Ausnahmen Betretungsverbot
Ausnahmen vom Betretungsverbot sind ab 1. Mai Einrichtungen für Sportarten ohne direkten Kontakt (also mit Abstand) wie “Leichtathletik, Tennisanlagen, Golfplätze, Bogenschießen, Schießstätten und Ähnliches.” Er zählt jedoch nicht alle Sportarten auf und appelliert an den Hausverstand. Die einzelnen Fachverbände müssen sich um Empfehlungen kümmern. Radfahren und Laufen war immer schon erlaubt, aber die Empfehlung lautet, dass beim Laufen fünf bis zehn Meter Abstand gehalten werden soll.