Veröffentlicht am 15.04.2020, 15:27
Das Land Kärnten informiert darüber, dass ab heute, dem 15. April 2020, Anträge für eine Unterstützung aus dem Familienhärtefonds möglich sind. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden:
Voraussetzungen:
- Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28. Februar 2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.
- Für unselbstständig Erwerbstätige: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28. Februar 2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.
- Für selbstständig Erwerbstätige: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.
- Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze, gestaffelt nach Haushaltsgröße, nicht überschreiten.
Die Antragsstellung erfolgt per E-Mail an corona-hilfe@bmafj.gv.at. Weitere Informationen finden sie unter: www.bmafj.gv.at