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Veröffentlicht am 17.04.2020, 14:49
Ab wann muss in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Mund-Nasen-Schutz (Maske) getragen werden?

Seit Dienstag, den 14. April 2020, müssen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln Nase und Mund bedeckt sein.

Muss es ein maskenartiger Mund-Nasen-Schutz sein, oder gibt es zulässige Alternativen?

Nein, wenn kein Mund-Nasen-Schutz („Maske“) zur Verfügung steht, können zum Beispiel auch ein Schal oder ein Halstuch verwendet werden. Wichtig ist, dass Nase und Mund bedeckt sind.

Wozu dient der Nasen-Mund-Schutz?

Ziel ist die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus zu vermindern. Der Virus wird durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion übertragen. Der Mund-Nase-Schutz dient primär zum Fremdschutz, beispielsweise dem Zurückhalten von Tröpfchen beim Husten, Sprechen oder Niesen.

Werden die Verkehrsbetriebe ihren Fahrgästen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung stellen?

Nein, Fahrgäste müssen ihren Mund-Nasen-Schutz eigenverantwortlich mitbringen. Die großflächige Verteilung von Mund-Nasen-Schutz (Masken) erfolgt über Supermärkte. Sollten einzelne Verkehrsunternehmen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung stellen, dann tun sie dies freiwillig und ohne Gewähr für Verfügbarkeit. Fahrgäste sollen sich nicht darauf verlassen und eine Möglichkeit zum Bedecken von Mund und Nase eigenverantwortlich mitbringen.

Wird das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln ebenfalls wieder hochgefahren?

Wenn durch die schrittweise Öffnung von Geschäften wieder mehr Arbeitswege zurückgelegt werden, wird auch das Angebot im Nah- und Regionalverkehr in Abstimmung mit den Verkehrsverbünden schrittweise wieder erhöht.

Welche zusätzlichen Maßnahmen ergreifen die Verkehrsbetriebe, um ihre Fahrgäste vor Ansteckung zu schützen?

Schon seit Beginn der Corona-Krise werden die öffentlichen Verkehrsmittel – egal ob Zug oder Bus – verstärkt gereinigt und desinfiziert. Vor allem in Bussen wurde auch eine Schutzzone für den/die Lenker/in eingerichtet und der direkte Fahrkartenverkauf eingestellt. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bringt zusätzliche Sicherheit bei der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Und zwar sowohl für die Fahrgäste als auch für die Beschäftigten.

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Veröffentlicht am 17.04.2020, 14:49
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