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Veröffentlicht am 24.04.2020, 14:07

Bei der Wiederaufnahme des Verhandlungsbetriebs wird dem Schutz aller Beteiligten vor Ansteckung im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie höchste Priorität eingeräumt, heißt es in einer Aussendung am heutigen Freitag, dem 24. April. Aus diesem Grund werden Verhandlungen zukünftig nur in jenen Verhandlungssäle stattfinden, in denen ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Dafür werden Verhandlungssäle zum Teil räumlich umgestaltet und die Zahl der Sitzplätze für Besucher reduziert, um auch für sie den erforderlichen Sicherheitsabstand einhalten zu können.

Plexiglasschutzwände und Schutzmasken

Zusätzlich werden alle Verhandlungssäle, in denen nicht mehr als der empfohlene Mindestabstand von 1,5 m bis 2 m zwischen den Verfahrensbeteiligten eingehalten werden kann, mit Plexiglasschutzwänden für Richterinnen und Richter und Parteienvertreterinnen und -vertreter ausgestattet. Allen Richtern steht ein Gesichtsschutz zur Verfügung, der zusätzlich oder alternativ zum Mund-Nasenschutz getragen werden kann.

Regeln für Besucher

Besucher sind verpflichtet, während ihres Aufenthalts im Gerichtsgebäude einen Mund-Nasenschutz zu tragen, der bei Bedarf im Eingangsbereich zur Verfügung gestellt wird, und den Mindestabstand zu anderen einzuhalten. Während der Verhandlungen gelten unter Umständen abweichende Anordnungen der Richter, durch die der Schutz vor Ansteckung ebenfalls gewährleistet werden kann. Alle Verhandlungssäle und andere parteiöffentliche Bereiche werden regelmäßigen Reinigungsmaßnahmen unterzogen, heißt es in der Aussendung seitens des Landesgerichts. Durch diese Maßnahmen soll für alle Beteiligten sichergestellt werden, dass eine Ansteckung während der Teilnahme an Verhandlungen mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

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Veröffentlicht am 24.04.2020, 14:07
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