5 Minuten - Kärnten Wirtschaft
Veröffentlicht am 28.04.2020, 08:39

Klare Regeln sind eine Voraussetzung für die Öffnung der Gastronomie und Beherbergungsbetriebe sein. Die Regeln werden möglichst einfach formuliert: “

Outdoor-Tierparks dürfen am 15. Mai öffnen

Beherbergungsbetriebe dürfen mit 29. Mai 2020 wieder öffnen. Die Lockerungsschritte werden im Abstand von zwei Wochen gesetzt. “So geben wir der Branche einen Monat an Planungssicherheit”, erklärt Köstinger. Auch Outdoor Tierparks dürfen am 15. Mai öffnen. Ab morgen steht eine Website zur Verfügung, wo alle Regeln übersichtlich aufgelistet werden

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Veröffentlicht am 28.04.2020, 08:39
Artikel-UPDATE am 28.04.2020, 09:14
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