5 Minuten - Kärnten Leben
Veröffentlicht am 08.05.2020, 14:38

Die entsprechenden Hinweistafeln mit den zusätzlichen Verhaltensregeln zur Eindämmung des Coronavirus werden derzeit an allen 21 bisher im Zuge der Initiative von Landeshauptmann Peter Kaiser und Landesrat Martin Gruber geschaffenen freien Einstiegstellen an Kärntner Seen angebracht. Die erste wurde heute, Freitag von Kaiser, Gruber und Volker Bidmon, Leiter der Straßenbauabteilung des Landes Kärnten, beim freien Seezugang „Schamandra/Krumpendorf“ präsentiert. Laut den beiden ist heuer die Eröffnung von weiteren freien Seezugängen geplant. Wo sich die Badeplätze in ganz Kärnten befinden, ist auf der Homepage www.ktn.gv.at/freierseezugang gut ersichtlich.

Ein Sprung ins kühle Nass

Das vom Land geschaffene Angebot gewinne in Zeiten strikter Reglements an öffentlichen Plätzen an großer Bedeutung, ist sich Kaiser sicher. „Die Allgemeinheit soll trotz der schwierigen Situation in der wir uns alle durch das Coronavirus befinden, die Möglichkeit bekommen, unsere wunderbaren Seen unkompliziert und kostenlos für einen kurzen, erfrischenden Sprung ins kühle Nass genießen zu können“, betonte Kaiser und appellierte gleichzeitig an die Eigenverantwortung der Badenden. In dieselbe Kerbe schlägt Gruber: „Damit wir alle 21 Seezugänge auch weiterhin offen lassen können, muss sich jeder einzelne an die Spielregeln halten – vor allem was die dringend notwendige Einhaltung des Mindestabstandes betrifft! Mithilfe der neuen Zusatztafeln wollen wir genau darauf explizit hinweisen.“

Keine Konkurrenz zu Strandbädern

Beide, Kaiser und Gruber, betonen neuerlich, dass die freien Seezugänge des Landes in keinster Weise als Konkurrenz sondern als zusätzliches Angebot zu Strandbädern dienen sollen: „Wie schon vor den Covid19-Maßnahmen sollen diese Plätze weiterhin nicht zum Verweilen und Sonnen einladen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Abkühlung in einem der vielen Kärntner Seen bieten!“ Unterstützt wird die Initiative freie Seezugänge in Kärnten von den Österreichischen Bundesforsten sowie dem Städte- und Gemeindebund. Die Standorte werden von der Österreichischen Wasserrettung mit Rettungsringen ausgestattet und sind ebenso mit einer Haftpflichtversicherung versehen. Mit der betreffenden Gemeinde wird eine Vereinbarung zur Pflege des jeweiligen Standortes abgeschlossen.

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Veröffentlicht am 08.05.2020, 14:38
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