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Veröffentlicht am 11.05.2020, 10:06

Am heutigen Montag, dem 11. Mai, traten Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister Gernot Blümel, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, Harald Mahrer, vor die Presse. Sie verkündeten die aktuellen Entwicklungen zum Thema “Unterstützung der heimischen Gastronomie”.

Lockerungen nach Plan

Begonnen wurde die Pressekonferenz mit einer guter Nachricht: “Die Zahl der Neuansteckungen ist weiterhin außerordentlich gering”, so Kurz. “Das ist auch die Basis, dass wir die Wirtschaft wieder hochfahren können, und das macht uns alle natürlich sehr froh”, erklärt Kurz. Daher könne, wie geplant, die Gastronomie am 15. Mai wieder geöffnet werden. Das sei wichtig, denn, laut Kurz, sei die Gastronomie “Teil der österreichischen Seele und Identität”. Rund 41.000 Gastro-Betriebe wurden von der Corona-Krise hart getroffen.

Unterstützung als “Wirtshauspaket”

Die Bundesregierung hat in den letzten Tagen, laut Kurz, “auf Hochtouren” an einem Hilfspaket für die Gastronomie gearbeitet, um Betriebe unter diesen schwierigen Bedingungen zu unterstützen. Einerseits gab es die allgemein gültigen Hilfspakete für die Zeit der Schließung: Auch die Gastronomie hatte Anspruch auf Kurzarbeit und 75 Prozent der Betriebskosten wurden durch die Republik ersetzt.

Die Erleichterungen im Detail

Nun soll aber auch das “Wirtshauspaket” für Abhilfe sorgen. “Das Paket hat eine Summe von 500 Millionen Euro”, erklärt Kurz bei der heutigen Pressekonferenz. Beim Gastronomiepaket setze man besonders auf Steuererleichterungen, erklärt Vizekanzler Kogler. Dazu gehören Unterstützungen wie etwa die Senkung der Mehrwertsteuer auf antialkoholische Getränke von 20 auf 10 Prozent. Auch die sogenannte “Schaumwein-Steuer” wird, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, verringert bzw. abgesetzt. Pauschalierungen für Betriebe werden zudem von 255.000 Euro auf 400.000 Euro angehoben. “Wir werden für die Gastro-Betriebe für spürbare Erleichterung sorgen”, so Köstinger. Die Einstellung von Aushilfskräften wird außerdem erleichtert, es wird steuerlich begünstigte Essensgutscheine für Mitarbeiter geben. Geschäftsessen sollen auch steuerlich leichter abgeschrieben werden können.

Sicherheitsvorschriften im Lokal

Am 15. Mai dürfen Restaurants und Co. zwar wieder ihre Türen öffnen, einige Sicherheitsvorkehrungen müssen jedoch weiterhin eingehalten werden. Lokale dürfen am 15. Mai von 6 bis 23 Uhr öffnen. Grundsätzlich gelten die allgemein gültigen Sicherheitsvorkehrungen, also Hygiene, Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen. Nur am Tisch sitzend darf der Abstand unterschritten und die Maske abgenommen werden. Das jedoch nur seitens der Gäste. Mitarbeiter mit Kundenkontakt müssen verpflichtend Masken tragen. An einem Tisch werden maximal vier Erwachsene plus Kinder sitzen dürfen. Einen Ausschank im Thekenbereich wird es vorerst nicht geben.

“Wichtiger Schritt für Wirte”

Als „wichtigen ersten Schritt“ bezeichnet Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie, das heute vorgestellte „Wirtepaket“: „Damit wurden etliche Forderungen umgesetzt, die wir in den vergangenen Wochen an die Bundesregierung gestellt haben. Speziell die Erhöhung der Pauschalierungsgrenze ist für unsere Branche eine wichtige Entlastung und wird die Steuerlast senken.“ Auch die Unterstützung von Wirtshäusern in ländlichen Regionen durch die Erhöhung der Mobilitätspauschale stimme zuversichtlich. Noch müsse man aber auf die Details der Richtlinie warten, um das Paket umfassend bewerten zu können: „Die angekündigten Maßnahmen sind positiv zu bewerten, noch sind es aber lediglich Überschriften. Wir hoffen, demnächst detaillierte Informationen zu bekommen“, so Sternad.

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Veröffentlicht am 11.05.2020, 10:06
Artikel-UPDATE am 12.05.2020, 10:21
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