5 Minuten - Wirtschaft
Veröffentlicht am 11.05.2020, 10:27

Am kommenden Freitag dürfen Gastronomiebetriebe nach der Corona-Zwangspause wieder öffnen – inklusive Gastgärten. Die Öffnung ist mit etlichen Einschränkungen verknüpft, unter anderem mit Mindestabständen zwischen den einzelnen Tischen. „Dies würde automatisch dazu führen, dass in den Gastgärten nur sehr wenige Tische Platz hätten, der Betrieb wäre unrentabel“, sagt Villachs Bürgermeister Günther Albel und erklärt weiter: “Nach der langen Zwangssperre durch die Bundesregierung wollen wir den regionalen Gastronominnen und Gastronomen nicht auch noch dieses Problem aufhalsen.“

Kein Benützungsentgelt und gratis Vergrößerung

Die Villacher Stadtregierung hat daher ein Entlastungspaket geschnürt: Sie erlässt jenen 64 Wirtinnen und Wirten mit Gastgärten auf öffentlichem Grund nicht nur bis Ende August zur Gänze das Benützungsentgelt, sondern ermöglicht auch eine kostenlose Vergrößerung des Außenbereichs. Dies bezieht sich freilich ausschließlich auf die Fläche. Die Anzahl der Verabreichungsplätze darf nicht vermehrt werden.

Fallweise Prüfung

Ob und wie weit ein Gastgarten vorübergehend vergrößert werden kann, muss von Fall zu Fall und vorab geklärt werden. Gastronominnen und Gastronomen mögen daher ehestmöglich mit der Magistrats-Abteilung Straßenrecht (Email: strassenrecht@villach.at; Telefon +43/4242/205-2115) Kontakt aufzunehmen. „Die Gastronomie wurde zuletzt in Villach schmerzlich vermisst. Es freut mich sehr, dass sie nun wieder aufsperren darf“, spricht Bürgermeister Albel wohl vielen Villacherinnen und Villachern aus dem Herzen.

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Veröffentlicht am 11.05.2020, 10:27
Artikel-UPDATE am 11.05.2020, 10:47
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