5 Minuten - Politik
Veröffentlicht am 18.05.2020, 16:49

„Es ist traurig, dass wir bei ortsbildverändernden Schlägerungen auf privaten Grundstücken keine gesetzliche Handhabe in der Stadt haben“, stellt der Grüne Stadtrat Frank Frey in einer heutigen Aussendung fest. „Egal ob es sich, wie im vergangenen Jahr, um die sechzigjährige Platane im Landhaushof – sie stand auf Landesgrund – oder um das jüngste ‚Opfer‘, eine, augenscheinlich gesunde, uralte Buche im Garten des Herbertstöckls am St. Veiter Ring handelt. Wir können einen Baum nur retten, wenn er auf städtischem Grund steht.“

Frey: “Land muss Baumschutzgesetz verabschieden”

„Doch die Lösung ist simpel: das Land müsste nur ein Baumschutzgesetz verabschieden. Die Vorlage existiert bereits, aber ohne die Grünen im Landtag forciert das klarerweise niemand“, so der Klagenfurter Stadtgartenreferent in der Aussendung. „Auch auf städtischem Grund werden immer wieder Bäume gefällt, das liegt in der Natur der Sache. Doch hier wird alles dokumentiert und die Notwendigkeit einer Schlägerung müssen wir nachweisen. Genau diese Sorgfaltspflicht soll auch für Privatgrundbesitzer gelten.”

Bäume als Feinstaubfänger und natürliche Schalldämpfung

Bäume im innerstädtischen Bereich würden eine Vielzahl von Zwecken erfüllen, so der Stadtrat weiter. “Sie reduzieren städtische Hitzepole, sind Feinstaubfänger, sind Heim- und Niststätte für viele Nützlinge, regulieren den Feuchtigkeitsgehalt der Luft und – sie wirken schalldämmend. Auf der einen Seite will das Land private Lärmschutzmauern mit unserem Steuergeld fördern, auf der anderen unternimmt es nichts, dass natürliche Lärmschlucker vor Abholzung geschützt werden.“

Frey: “Paragraphen im Landesgesetz festschreiben”

Frey Forderung: “Es würde schon genügen, wenn das Land Kärnten, so wie es in Salzburg der Fall ist, den Paragraphen [zum Baumschutzgesetz] im Landesgesetz festschreibt, dass die Stadt Klagenfurt eine eigene Baumschutzverordnung erlassen darf.”

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Veröffentlicht am 18.05.2020, 16:49
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