5 Minuten - Kärnten Leben
Veröffentlicht am 25.05.2020, 11:29

Durch eine starke Detonation wurden viele Nachbarn der Dolomitenbank Osttirol-Westkärnten in der Nacht am 11. November 2019 geweckt. Schnell war klar, dass es sich um eine Bankomatsprengung handelte. Aktuell stehen die zwei Verdächtigen in Klagenfurt vor dem Richter. Die Anklage lautet auf schweren gewerbsmäßigen Diebstahl. Es gilt die Unschuldsvermutung.

DNA-Spuren gefunden von der Gail angeschwemmt

Den beiden Verdächtigen wird zur Last gelegt, einen Bankomat gesprengt, aufgebrochen und mehr als 55.000 Euro entwendet zu haben. Bemerkenswert ist, dass nach den Ermittlungsergebnissen gezielt nach mit Ruß- oder Schmauchspuren behafteten Kleidungsstücken in Tatortnähe gesucht wurde. Letztlich soll ein solches Kleidungsstück von der Gail angeschwemmt worden sein, welches DNA-Spuren eines der Angeklagten aufgewiesen haben soll.

Auszug aus dem Strafgesetzbuch Paragraf 130

(1) Wer einen Diebstahl gewerbsmäßig oder als Mitglied einer kriminellen Vereinigung unter Mitwirkung (§ 12) eines anderen Mitglieds dieser Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Wer auf die in Abs. 1 bezeichnete Weise einen schweren Diebstahl nach § 128 Abs. 1 oder einen Diebstahl nach § 129 Abs. 1 begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(3) Wer auf die in Abs. 1 bezeichnete Weise einen Diebstahl nach § 129 Abs. 2 begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

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Veröffentlicht am 25.05.2020, 11:29
Artikel-UPDATE am 25.05.2020, 17:27
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