5 Minuten - Kärnten Leben
Veröffentlicht am 28.05.2020, 12:16

Bisher galt für die Gottesdienste, dass pro Teilnehmer zehn Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen musste. Wie das Land Kärnten berichtet, wird diese Regelung ab Freitag aufgehoben. Jedoch bleibt der Grundsatz bestehen, dass ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen gehalten werden muss, die nicht im selben Haushalt leben.

Außerdem gilt …

Beim Betreten und Verlassen der Kirchen ist zudem ein Mund-Nasenschutz vorgeschrieben. Während der Kommunionsspendung darf nicht gesprochen werden. Dies gilt sowohl für den Priester als auch für die Gläubigen. An Begräbnissen und Hochzeiten dürfen ab Freitag bis zu 100 Personen teilnehmen. Für Taufen ist keine zahlenmäßige Beschränkung vorgesehen.

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Veröffentlicht am 28.05.2020, 12:16
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